Andrea Dins
Praxis für schamanische und spirituelle Heilarbeit

Leibarbeit

Vor einiger Zeit schrieb ich etwas über meine Wahrnehmung zur „Berührung“ und wie gut uns diese tun kann.
Heute möchte ich etwas über die „Leibarbeit“ schreiben.
Die schamanische Leibarbeit habe ich 2016 über Andreas Krüger kennen und später über Stefan Rahrig schätzen gelernt. An der ars Lumina (Hildesheim) besuchte ich über einen längeren Zeitraum Seminare zur Leibtherapie, welche von Stefan ge- bzw begleitet wurden.

Prof. Karlfried Graf Dürckheim entwickelte in den 50er Jahren herum die personale Leibtherapie.
Bei dieser besonderen Therapieform steht die Berührung des Menschen im Vordergrund. Hierbei wird zwischen Körper und Leib unterschieden. Der Körper wird als „den ich habe“ und als eine Art Werkzeug betrachtet. Der Leib wird als „der ich bin“ – Einheit Körper Geist und Seele - wahrgenommen.
Durch diese Wahrnehmung wird eine besondere Qualität der Berührung eingeladen. Der Mensch wird nicht nur „körperlich“ angesprochen, sondern alle Facetten seines Seins werden einbezogen. (Mein Empfinden)
Alles, was wir im Leben erfahren, wird in unseren Zellen „abgespeichert“. Unser Körper hat ein sogenanntes Leibgedächtnis. Jeder Stress – unabhängig von der Ursache – macht eine gewisse Anspannung im Körper, welche wiederum zu energetischen Blockaden führen kann.

Bei der Leibarbeit wird der Mensch eingeladen, sich auf "Sich selbst" einzulassen. Er wird eingeladen, sich auf eine Innerreise zu begeben. Hierüber kann er sich selbst erfahren und sich weiterentwickeln. Beim Hinspüren, was der Leib mitteilen möchte, können energetische Blockaden bewusstgemacht, vielleicht der Grund dafür erkannt und dadurch in der Tiefe gelöst werden. Die Energien können wieder besser fließen. Der Mensch hat darüber die Möglichkeit, in sich selbst verborgene Schätze zu heben und zu integrieren. Je mehr wir „ganz“ sind, desto achtsamer sind wir mit uns. Die Selbstfürsorge & die Selbstliebe werden gestärkt.

Für mich ist die Leibarbeit eine Unterstützung für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen. Wäre ich eine typische Therapeutin, nun ja die klassische Leibarbeit wäre in meiner Schatzkiste!
Ich wandere aber den Weg der „geistigen Heilens“. Das geistige Heilen ist seit 2004 in Deutschland erlaubnisfrei und hierzu zählt zum Glück auch das Handauflegen. Wer anderen Menschen Energie „gibt“ - also Hand auflegt - hat darauf zu achten, dies nur im „erlaubnisfreien“ Rahmen zu tun.

So schön, dass ich für mich den Grundgedanken der Leibarbeit mit schamanischen „Heilweisen“, Energieformen wie Reiki, Handauflegen verweben konnte,
um die Selbstheilungskräfte meiner Tänzerinnen und Tänzer zu aktivieren bzw. zu stärken.

Übrigens:
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist.
Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.
Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.
Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise.
Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig. Dasselbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches.
Nach geltendem Recht ist die gezielte Krankheitsbehandlung erlaubt, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker oder vom Klienten stammt.
Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten.
Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Quelle (auszugsweise):
Die Seite des Dachverbandes für Geistiges Heilen DGH-eV

 
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